Ablauf der ersten Therapiestunden

Tisch mit Stühlen in einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Praxis

Für Eltern

Zunächst schildern Sie mir in einem kurzen Telefonat, weshalb Sie sich therapeutische Hilfe für Ihr Kind wünschen. Vielleicht sind Sie auch noch unsicher, ob eine Therapie überhaupt das Richtige für Ihr Kind ist, auch hierüber können wir gerne sprechen. Wahrscheinlich ist es dann ratsam, einen ersten Kennenlerntermin zu vereinbaren. Ob Sie zu diesem Termin alleine kommen, oder das Kind dabei sein wird, werden wir ebenfalls im ersten Telefonat klären. 
Im Erstgespräch haben Sie dann in Ruhe Zeit, mir zu schildern, warum Sie therapeutische Hilfe für Ihr Kind suchen. Nach diesem Gespräch kann ich eine erste Einschätzung geben, ob ich mit meinem therapeutischen Angebot für Sie und ihr Kind hilfreich sein kann. Auf dieses erste Sprechstunde folgen weitere Kennenlerntermine, in denen auch Ihr Kind Gelegenheit hat, mich kennenzulernen und zu schauen, ob es sich bei mir wohlfühlt. 
Kann das Kind Vertrauen zu mir fassen, schließt sich eine Diagnostikphase an und im Anschluss kann dann die eigentliche Therapie beginnen.

Jugendliche unterhalten sich über Jugendlichenpsychotherapie

Für Jugendliche

Wenn Du unter Gedanken und Gefühlen leidest, die Dich dauernd belasten, Du vielleicht Konflikte zu Hause, mit Freunden, oder in der Schule hast und Du alleine keine Lösung mehr findest, kann es sein, dass Dir eine Psychotherapie helfen kann. Du kannst Dich bei mir per Email melden oder anrufen und gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen. Ab Deinem 15. Geburtstag kannst Du sogar alleine eine Therapie beantragen, wenn Du in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bist; wenn Du privat und/oder über die Beihilfe versichert bist, kann nur der Hauptversicherte die Therapie beantragen. Auf das Telefonat folgen dann Kennenlerntermine in denen Du mir in Ruhe schildern kannst, was Dich zu mir führt und ich kann Dir erklären, wie ich Dich unterstützen kann. Entscheidend ist, ob Du Vertrauen zu mir fassen kannst und Du Dich mit mir wohl fühlst. Selbstverständlich unterliegt alles, was Du mir erzählst zunächst der Schweigepflicht. Es kann aber in Absprache mit Dir sehr sinnvoll sein, Deine Eltern und andere Bezugspersonen in die therapeutischen Überlegungen mit einzubeziehen. Der einzige Fall, in dem ich die Schweigepflicht brechen muss, ist, wenn Du Dich selbst oder andere in akute Gefahr bringst. 
Wenn Du Dir eine Therapie bei mir vorstellen kannst, steigen wir in die Diagnostik ein, um danach einen detaillierten Behandlungsplan erstellen zu können. Im Anschluss daran geht es mit der eigentlichen Therapie los.