Kosten
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis kann ich mit den Krankenkassen nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Das heißt, die Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn die Behandlung sonst nicht rechtzeitig und nicht in zumutbarer Entferung möglich ist.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen meine Unterstützung hinsichtlich der bürokratischen Hürden auf dem Weg zur Psychotherapie Ihres Kindes zusichern. Nachstehend habe ich Ihnen bereits wichtige Informationen zusammengefasst, was Sie tun können, um die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei Fragen helfe ich Ihnen gern weiter!
Fragen Sie in einem ersten Schritt bei mindestens drei bis fünf kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ihrer Umgebung nach, ob diese Ihnen einen Therapieplatz anbieten können. Über diese telefonische Therapieplatzsuche führen Sie bitte ein schriftliches Protokoll:
- der Name der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten,
- das Datum und die Uhrzeit des Telefongesprächs,
- die Wartezeit auf einen Behandlungsplatz, die Ihnen genannt wird.
Wartezeiten über drei Monate hinaus gelten hierbei als nicht mehr zumutbar. Desweiteren ist es in der Regel ratsam, sich beim behandelnden Kinderarzt (oder Kinderpsychiater oder kassenzugelassenen Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten) eine Bescheinigung austellen zu lassen, dass dieser eine ambulante psychotherapeutische Behandlung für dringend erforderlich hält.
Das Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz für Ihr Kind, die Bescheinigung des Kinderarztes, sowie eine Bescheinigung, dass ich Ihr Kind kurzfristig behandeln kann, sende ich dann mit einem von Ihnen unterschriebenen Anschreiben an Ihre Krankenkasse.
Eine Vorlage für dieses Anschreiben finden Sie unter folgendem Link:
Selbstzahler
Hierzu muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, da Ihnen die Rechnungen privat gestellt werden. Auch hier richtet sich das Honorat nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) bzw. den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung. Näheres dazu finden Sie unter: https://ptk-hamburg.de/2024/07/03/neue-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/
Privat Krankenversicherte
Die Kosten einer Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie wird in aller Regel von den Privatversicherungen und der Beihilfe vollständig übernommen.
Erkundigen Sie sich bitte trotzdem vor dem ersten Termin bei mir bei Ihrer Versicherung und ggf. bei Ihrer Beihilfe darüber, welche Konditionen hinsichtlich des Therapieantrags gelten und wie viele Therapiestunden übernommen werden. Auch hier helfe ich Ihnen bei der Antragsstellung sehr gern weiter; bringen Sie hierzu nötige Unterlagen, die Sie von ihrer Versicherung erhalten, am besten schon zur ersten Stunde mit. Die Abrechung erfolgt monatlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Seit dem 1. Juli gelten ergänzend zur alten GOP neue Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung. Näheres dazu finden Sie unter: https://ptk-hamburg.de/2024/07/03/neue-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/